§ 1 Bgld. ULV (weggefallen)

Bgld. Umgebungslärmschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.04.2019 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten gemäß § 37b und Aktionsplänen gemäß § 37c des Burgenländischen Straßengesetzes 2005§ 1 Bgld. ULV seit 02.04.2019 weggefallen.

Stand vor dem 02.04.2019

In Kraft vom 28.11.2007 bis 02.04.2019
Diese Verordnung gilt für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten gemäß § 37b und Aktionsplänen gemäß § 37c des Burgenländischen Straßengesetzes 2005§ 1 Bgld. ULV seit 02.04.2019 weggefallen.

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