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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Vertraulichkeit
Die Bewerbungsgesuche und deren Auswertung sind vertraulich zu behandeln. Über sie ist gegen jedermann, dem gegenüber keine Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Bewerbern ist auf ihr Verlangen Auskunft über ihre Beurteilung im Auswahlverfahren zu erteilen.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 59/2005)
Vertraulichkeit
Die Bewerbungsgesuche und deren Auswertung sind vertraulich zu behandeln. Über sie ist gegen jedermann, dem gegenüber keine Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Bewerbern ist auf ihr Verlangen Auskunft über ihre Beurteilung im Auswahlverfahren zu erteilen.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 59/2005)