§ 20 Bgld. PflSchG 1995 Lehrer

Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.12.9999

Die Vorschriften der §§ 12 , 16 und 1617c finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

Stand vor dem 31.08.2015

In Kraft vom 23.06.1995 bis 31.08.2015

Die Vorschriften der §§ 12 , 16 und 1617c finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

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