Anl. 1 Bgld. PflSchG 1995

Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.05.1996 bis 31.12.9999

zum Bgld. Pflichtschulgesetz
(§ 32 Abs. 3 erster Satz)

Gemeinden (Ortsteile), in denen zweisprachige Volksschulen eingerichtet sind:

Gemeinden (Ortsteile), in denen zweisprachige Volksschulen eingerichtet sind:

mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache

1.

im politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung:

Hornstein,

Klingenbach,

Oslip,

Siegendorf,

Steinbrunn,

Trausdorf an der Wulka,

Wulkaprodersdorf;

2.

im politischen Bezirk Güssing:

Güttenbach,

Neuberg im Burgenland,

Stinatz;

3.

im politischen Bezirk Mattersburg:

Antau,

Draßburg;

4.

im politischen Bezirk Neusiedl am See:

Neudorf,

Pama,

Parndorf;

5.

im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Frankenau-Unterpullendorf

(in den Ortsteilen Frankenau, Kleinmutschen und Unterpullendorf),

Großwarasdorf

(in den Ortsteilen Großwarasdorf, Kleinwarasdorf und Nebersdorf),

Kaisersdorf,

Nikitsch

(mit den Ortsteilen Kroatisch Geresdorf, Kroatisch Minihof und Nikitsch),

Weingraben;

6.

im politischen Bezirk Oberwart:

Rotenturm an der Pinka

(im Ortsteil Spitzzicken),

Schachendorf

(im Ortsteil Dürnbach),

Weiden bei Rechnitz

(im Ortsteil Weiden bei Rechnitz);

mit ungarischer und deutscher Unterrichtssprache

im politischen Bezirk Oberwart:

Rotenturm an der Pinka

(im Ortsteil Siget in der Wart),

Unterwart

(im Ortsteil Unterwart).

Stand vor dem 13.05.1996

In Kraft vom 23.06.1995 bis 13.05.1996

zum Bgld. Pflichtschulgesetz
(§ 32 Abs. 3 erster Satz)

Gemeinden (Ortsteile), in denen zweisprachige Volksschulen eingerichtet sind:

Gemeinden (Ortsteile), in denen zweisprachige Volksschulen eingerichtet sind:

mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache

1.

im politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung:

Hornstein,

Klingenbach,

Oslip,

Siegendorf,

Steinbrunn,

Trausdorf an der Wulka,

Wulkaprodersdorf;

2.

im politischen Bezirk Güssing:

Güttenbach,

Neuberg im Burgenland,

Stinatz;

3.

im politischen Bezirk Mattersburg:

Antau,

Draßburg;

4.

im politischen Bezirk Neusiedl am See:

Neudorf,

Pama,

Parndorf;

5.

im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Frankenau-Unterpullendorf

(in den Ortsteilen Frankenau, Kleinmutschen und Unterpullendorf),

Großwarasdorf

(in den Ortsteilen Großwarasdorf, Kleinwarasdorf und Nebersdorf),

Kaisersdorf,

Nikitsch

(mit den Ortsteilen Kroatisch Geresdorf, Kroatisch Minihof und Nikitsch),

Weingraben;

6.

im politischen Bezirk Oberwart:

Rotenturm an der Pinka

(im Ortsteil Spitzzicken),

Schachendorf

(im Ortsteil Dürnbach),

Weiden bei Rechnitz

(im Ortsteil Weiden bei Rechnitz);

mit ungarischer und deutscher Unterrichtssprache

im politischen Bezirk Oberwart:

Rotenturm an der Pinka

(im Ortsteil Siget in der Wart),

Unterwart

(im Ortsteil Unterwart).

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