Anl. 4 Bgld. PflSchG 1995

Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.9999

zum Bgld. Pflichtschul-
gesetz (§ 35 Abs. 4)

Polytechnische LehrgängeSchulen im Einzugsgebiet zweisprachiger Volksschulen:

1.

in den politischen Bezirken Eisenstadt-Stadt, Rust und Eisenstadt-Umgebung:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Eisenstadt

mit den Volksschulen

Hornstein, Klingenbach, Siegendorf, Steinbrunn, Trausdorf an der Wulka

und Wulkaprodersdorf,

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Rust

mit der Volksschule Oslip;

2.

im politischen Bezirk Güssing:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Güssing

mit den Volksschulen

Güttenbach und Neuberg im Burgenland,

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Stegersbach

mit der Volksschule Stinatz;

3.

im politischen Bezirk Mattersburg:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Mattersburg

mit den Volksschulen Antau und Draßburg;

4.

im politischen Bezirk Neusiedl am See:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Neusiedl am See

mit den Volksschulen

Neudorf, Pama und Parndorf;

5.

im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Großwarasdorf

mit den Volksschulen

Großwarasdorf, Kleinwarasdorf, Nebersdorf, Nikitsch, Kroatisch Geresdorf

und Kroatisch Minihof,

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Oberpullendorf

mit den Volksschulen

Frankenau, Kleinmutschen, Unterpullendorf, Kaisersdorf und Weingraben;

6.

im politischen Bezirk Oberwart:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Oberwart

mit den Volksschulen Dürnbach, Siget in der Wart, Spitzzicken, Unterwart und

Weiden bei Rechnitz.

Stand vor dem 31.08.1997

In Kraft vom 14.05.1996 bis 31.08.1997

zum Bgld. Pflichtschul-
gesetz (§ 35 Abs. 4)

Polytechnische LehrgängeSchulen im Einzugsgebiet zweisprachiger Volksschulen:

1.

in den politischen Bezirken Eisenstadt-Stadt, Rust und Eisenstadt-Umgebung:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Eisenstadt

mit den Volksschulen

Hornstein, Klingenbach, Siegendorf, Steinbrunn, Trausdorf an der Wulka

und Wulkaprodersdorf,

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Rust

mit der Volksschule Oslip;

2.

im politischen Bezirk Güssing:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Güssing

mit den Volksschulen

Güttenbach und Neuberg im Burgenland,

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Stegersbach

mit der Volksschule Stinatz;

3.

im politischen Bezirk Mattersburg:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Mattersburg

mit den Volksschulen Antau und Draßburg;

4.

im politischen Bezirk Neusiedl am See:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Neusiedl am See

mit den Volksschulen

Neudorf, Pama und Parndorf;

5.

im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Großwarasdorf

mit den Volksschulen

Großwarasdorf, Kleinwarasdorf, Nebersdorf, Nikitsch, Kroatisch Geresdorf

und Kroatisch Minihof,

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Oberpullendorf

mit den Volksschulen

Frankenau, Kleinmutschen, Unterpullendorf, Kaisersdorf und Weingraben;

6.

im politischen Bezirk Oberwart:

Polytechnischer LehrgangPolytechnische Schule Oberwart

mit den Volksschulen Dürnbach, Siget in der Wart, Spitzzicken, Unterwart und

Weiden bei Rechnitz.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten