Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Unter Berücksichtigung gesundheitspolitischer und aktueller medizinischer Erkenntnisse sind Änderungen der Großgeräteausstattung einer Krankenanstalt nach Anhörung der Gesundheitsplattform des Burgenländischen Gesundheitsfonds mit Zustimmung der Landesregierung zulässig.
(2) Unter Berücksichtigung gesundheitspolitischer und aktueller medizinischer Erkenntnisse sind Änderungen der Großgeräteausstattung einer Krankenanstalt nach Anhörung der Gesundheitsplattform des Burgenländischen Gesundheitsfonds mit Zustimmung der Landesregierung zulässig.