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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 118 Abs. 5 und 122 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 118 Abs. 5 und 122 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet: