§ 5 WBTV 2015 (weggefallen)

Wiener Bautechnikverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung –§ 5 WBTV), LGBl 2015 seit 31.01.2020 weggefallen. für Wien Nr. 31/2008, geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 73/2012, außer Kraft.

(2) Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.

Stand vor dem 31.01.2020

In Kraft vom 02.10.2015 bis 31.01.2020
(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung –§ 5 WBTV), LGBl 2015 seit 31.01.2020 weggefallen. für Wien Nr. 31/2008, geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 73/2012, außer Kraft.

(2) Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.

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