Burgenländische Tierzuchtverordnung 2009 (Bgld. TZVO 2009) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Tierzuchtverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.05.2024 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2009 über die Tierzucht (Burgenländische Tierzuchtverordnung 2009 - (Bgld. TZVO 2009)
StF: LGBl. Nr. 87/2009 [CELEX Nr Fundstelle seit 10.05.2024 weggefallen. 31977L0504, 31987L0328, 31988L0661, 31989L0361, 31989L0608, 31990L0118, 31990L0119, 31990L0425, 31990L0427, 31991L0174, 32003L0109, 32004L0038, 32005L0024, 32005L0036]
LGBl. Nr. 16/2010 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 des Burgenländischen Tierzuchtgesetzes 2008 - Bgld. TZG 2008, LGBl. Nr. 19/2009, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Einleitung

§ 1

Allgemeines

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Anerkennung von Zuchtorganisationen und deren Änderung

1. Unterabschnitt
Festlegungen von Zuchtorganisationen

§ 3

Allgemeine Anforderungen an Festlegungen

§ 4

Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 5

Zuchtpopulation einer Rasse

§ 6

Zuchtziel

§ 7

Zuchtmethode

§ 8

Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 9

System der Tierkennzeichnung

§ 10

System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11

Melde- und Erfassungssystem

§ 12

System der internen Kontrolle

§ 13

Leistungsprüfung

§ 14

Zuchtwertschätzung

§ 15

Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16

Erfolgskontrolle

§ 17

Prüfeinsatz

§ 18

Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19

Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von Festlegungen

2. Unterabschnitt
Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 20

Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21

Funktionsfähigkeit

§ 22

Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

3. Unterabschnitt
Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

§ 23

Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Burgenlandes

3. Abschnitt
Tätigwerden von Zuchtorganisationen

§ 24

Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25

Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 26

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

§ 27

Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28

Jahresbericht

§ 29

Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30

Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

4. Abschnitt
Besamungswesen, Embryotransfer

§ 31

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen

§ 32

Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen

§ 33

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Besamungstechnikerin oder zum Besamungstechniker

§ 34

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer

§ 35

Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang

§ 36

Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz im Burgenland

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 37

Übergangsbestimmungen

§ 38

Umsetzungshinweise

§ 39

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

Inhalte von Belegscheinen

Anlage 2

Inhalte von Besamungsscheinen

Anlage 3

Inhalte von Embryoübertragungsscheinen

Anlage 4

Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechnikerinnen und Besamungstechniker

Anlage 5

Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamerinnen und Eigenbestandsbesamer

Stand vor dem 10.05.2024

In Kraft vom 29.12.2009 bis 10.05.2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2009 über die Tierzucht (Burgenländische Tierzuchtverordnung 2009 - (Bgld. TZVO 2009)
StF: LGBl. Nr. 87/2009 [CELEX Nr Fundstelle seit 10.05.2024 weggefallen. 31977L0504, 31987L0328, 31988L0661, 31989L0361, 31989L0608, 31990L0118, 31990L0119, 31990L0425, 31990L0427, 31991L0174, 32003L0109, 32004L0038, 32005L0024, 32005L0036]
LGBl. Nr. 16/2010 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 des Burgenländischen Tierzuchtgesetzes 2008 - Bgld. TZG 2008, LGBl. Nr. 19/2009, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Einleitung

§ 1

Allgemeines

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Anerkennung von Zuchtorganisationen und deren Änderung

1. Unterabschnitt
Festlegungen von Zuchtorganisationen

§ 3

Allgemeine Anforderungen an Festlegungen

§ 4

Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 5

Zuchtpopulation einer Rasse

§ 6

Zuchtziel

§ 7

Zuchtmethode

§ 8

Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 9

System der Tierkennzeichnung

§ 10

System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11

Melde- und Erfassungssystem

§ 12

System der internen Kontrolle

§ 13

Leistungsprüfung

§ 14

Zuchtwertschätzung

§ 15

Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16

Erfolgskontrolle

§ 17

Prüfeinsatz

§ 18

Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19

Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von Festlegungen

2. Unterabschnitt
Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 20

Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21

Funktionsfähigkeit

§ 22

Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

3. Unterabschnitt
Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

§ 23

Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Burgenlandes

3. Abschnitt
Tätigwerden von Zuchtorganisationen

§ 24

Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25

Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 26

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

§ 27

Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28

Jahresbericht

§ 29

Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30

Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

4. Abschnitt
Besamungswesen, Embryotransfer

§ 31

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen

§ 32

Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen

§ 33

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Besamungstechnikerin oder zum Besamungstechniker

§ 34

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer

§ 35

Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang

§ 36

Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz im Burgenland

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 37

Übergangsbestimmungen

§ 38

Umsetzungshinweise

§ 39

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

Inhalte von Belegscheinen

Anlage 2

Inhalte von Besamungsscheinen

Anlage 3

Inhalte von Embryoübertragungsscheinen

Anlage 4

Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechnikerinnen und Besamungstechniker

Anlage 5

Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamerinnen und Eigenbestandsbesamer

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