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(1) Für folgende Fachbereiche kann der LeiterDienstgeber eine im Hinblick auf die Leitung des jeweiligen Fachbereiches persönlich und fachlich geeignete Lehrperson zum Fachbereichsleiter bestellen:
a) |
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b) |
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c) |
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d) |
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e) | Jazz und improvisierte Musik, Volksmusik, Alte Musik, | |||||||||
f) |
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g) |
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(2) Die Bestellung zum Fachbereichsleiter ist für einen Zeitraum von fünf Jahren wirksam. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Eine Lehrperson kann zum Fachbereichsleiter für mehrere Fachbereiche bestellt werden. § 7 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Fachbereichsleiter haben folgende Aufgaben zu erfüllen:
a) | Unterstützung des Leiters bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung, | |||||||||
b) | Übernahme des Prüfungsvorsitzes bei allen Aufnahme-, Zwischen-, Kontroll- und Abschlussprüfungen, | |||||||||
c) | Mitarbeit bei Stellenbesetzungen, | |||||||||
d) | Mitgestaltung bei der Festlegung der künstlerischen, organisatorischen und strategischen Ausrichtung des Landeskonservatoriums, | |||||||||
e) | Befassung mit Beschwerden und Problemen von Lehrpersonen und Studierenden (Schülern) des Fachbereichs, | |||||||||
f) | Durchführung der Qualitätskontrolle innerhalb des Fachbereichs, | |||||||||
g) | Mitarbeit bei der Organisation von künstlerischen Projekten, | |||||||||
h) | Teilnahme an Instituts- und Fachbereichsleitersitzungen, | |||||||||
i) | Information und Beratung des Leiters. |
(1) Für folgende Fachbereiche kann der LeiterDienstgeber eine im Hinblick auf die Leitung des jeweiligen Fachbereiches persönlich und fachlich geeignete Lehrperson zum Fachbereichsleiter bestellen:
a) |
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b) |
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c) |
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e) | Jazz und improvisierte Musik, Volksmusik, Alte Musik, | |||||||||
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(2) Die Bestellung zum Fachbereichsleiter ist für einen Zeitraum von fünf Jahren wirksam. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Eine Lehrperson kann zum Fachbereichsleiter für mehrere Fachbereiche bestellt werden. § 7 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Fachbereichsleiter haben folgende Aufgaben zu erfüllen:
a) | Unterstützung des Leiters bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung, | |||||||||
b) | Übernahme des Prüfungsvorsitzes bei allen Aufnahme-, Zwischen-, Kontroll- und Abschlussprüfungen, | |||||||||
c) | Mitarbeit bei Stellenbesetzungen, | |||||||||
d) | Mitgestaltung bei der Festlegung der künstlerischen, organisatorischen und strategischen Ausrichtung des Landeskonservatoriums, | |||||||||
e) | Befassung mit Beschwerden und Problemen von Lehrpersonen und Studierenden (Schülern) des Fachbereichs, | |||||||||
f) | Durchführung der Qualitätskontrolle innerhalb des Fachbereichs, | |||||||||
g) | Mitarbeit bei der Organisation von künstlerischen Projekten, | |||||||||
h) | Teilnahme an Instituts- und Fachbereichsleitersitzungen, | |||||||||
i) | Information und Beratung des Leiters. |