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Legende:
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Die Wahlberechtigten sind vom Magistrat in das Wählerverzeichnis einzutragen (. Das Wählerverzeichnis ist entweder in Papierform unter Verwendung des Musters in Anlage 1) zu erstellen bzw. hat in elektronischer Form dem Aufbau der Ausdrucke dieses Musters zu entsprechen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Grund der Eintragungen in den von der Gemeinde ./1
Die Wahlberechtigten sind vom Magistrat in das Wählerverzeichnis einzutragen (. Das Wählerverzeichnis ist entweder in Papierform unter Verwendung des Musters in Anlage 1) zu erstellen bzw. hat in elektronischer Form dem Aufbau der Ausdrucke dieses Musters zu entsprechen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Grund der Eintragungen in den von der Gemeinde ./1