§ 36 Oö. L-GBG (weggefallen)

Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
§ 36

Vorrang bei der DienstausOö. L- und Fortbildung

Bewerbungen von Frauen zur Teilnahme an Dienstaus- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen vorrangig zu berücksichtigenGBG seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 76/2002)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.09.2002 bis 31.07.2021
§ 36

Vorrang bei der DienstausOö. L- und Fortbildung

Bewerbungen von Frauen zur Teilnahme an Dienstaus- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen vorrangig zu berücksichtigenGBG seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 76/2002)

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