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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Stadtwahlbehörde setzt die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntnis. Jeder Gewählte kann binnen acht Tagen nach Empfang der Verständigung erklären, dass er die Wahl ablehne. In diesem Fall ist unter Berücksichtigung der erzielten WahlpunkteVorzugsstimmen der im Wahlvorschlag an nächster Stelle stehende Wahlwerber zu berufen.
Die Stadtwahlbehörde setzt die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntnis. Jeder Gewählte kann binnen acht Tagen nach Empfang der Verständigung erklären, dass er die Wahl ablehne. In diesem Fall ist unter Berücksichtigung der erzielten WahlpunkteVorzugsstimmen der im Wahlvorschlag an nächster Stelle stehende Wahlwerber zu berufen.