§ 1 Oö. KAP/GGP 2017 (weggefallen)

Verordnung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Ziel des § 1 Oö. Krankenanstalten- und GroßgeräteplansKAP/GGP 2017 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheitseit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2020
Ziel des § 1 Oö. Krankenanstalten- und GroßgeräteplansKAP/GGP 2017 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheitseit 31.12.2020 weggefallen.

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