§ 5 Oö. KAP/GGP 2017 (weggefallen)

Verordnung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 für Oberösterreich (§ 5 Oö. KAP/GGP 2016), LGBl. Nr. 147/2015, außer Kraft2017 seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 für Oberösterreich (§ 5 Oö. KAP/GGP 2016), LGBl. Nr. 147/2015, außer Kraft2017 seit 31.12.2020 weggefallen.

(2) Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.

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