§ 10 W-WG Bewilligungsantrag

Wiener Wettengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Der Antrag auf Bewilligung einschließlich der Feststellung der Eignung der Betriebsstätte ist schriftlich einzubringen und hat folgenden Mindestinhalt sowie folgende Nachweise zu enthalten:

1.

Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz oder Firmenname und Firmensitz der Antragstellerin oder des Antragstellers;

2.

bei juristischen Personen oder Personengesellschaften Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz der zur Vertretung der juristischen Person nach außen befugten natürlichen Person oder Personen;

3.

Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bestellten verantwortlichen Person oder Personen;

4.

eine schriftliche Erklärung der Zustimmung der bestellten verantwortlichen Person oder Personen zu ihrer Bestellung;

5.

Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäßdes § 5 Abs. 1 lit§ 4 Abs. 1 lit. a bis c, bg und f bis h sowie gegebenenfalls gemäßdes § 5 Abs. 2 § 4 Abs. 2 und 3sämtliche Nachweise die für die Beurteilung der Eignung der Betriebsstätte gemäß § 5 Abs. 1 erforderlich sind;

6.

Standortadressen der Betriebsstätten samt Lageplan;

7.

den Inhalt der angestrebten Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer;

8.

Nachweise über die Zuverlässigkeit gemäß § 11;

9.

einen Nachweis über die Bonität gemäß § 12;

10.

ein Wettreglement gemäß § 15;

11.

im Falle, dass eine Bewilligung für die Vermittlung von Wetten, Wettkundinnenals Vermittlerin oder Wettkunden an DritteVermittler beantragt wird, die Angabe von Namen und Anschrift desder Person, an die Wettkundinnen und Wettkunden vermittelt werden sollen, sowie einen Nachweis über die Bewilligung dieser Person zur Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer in der Dritten sowie die diesbezüglichen gültigen VerträgeBetriebsstätte nach diesem Gesetz.

(2) Im Falle der Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer zusätzlich oder ausschließlich über mindestens ein Wettterminal sind dem Antrag auf Bewilligung weiters die zur Beurteilung der Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 3 2 erforderlichen Unterlagen anzuschließen. Insbesondere ist ein technisches Gutachten einer oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen des Fachgebietes 60.87 (Fachgebiet Verkaufsautomaten und Spielautomaten) oder einer in einem Mitgliedsstaat des EWR akkreditierten Prüfstelle für Wettterminals darüber vorzulegen, ob die konkret zur Verwendung vorgesehenen Wettterminals die Eigenschaften gemäß § 13 Abs. 2 bis 5und 3 erfüllen. Die Typenbezeichnung und die Seriennummer des jeweiligen Wettterminals sind anzugeben.

Stand vor dem 06.01.2019

In Kraft vom 12.11.2016 bis 06.01.2019

(1) Der Antrag auf Bewilligung einschließlich der Feststellung der Eignung der Betriebsstätte ist schriftlich einzubringen und hat folgenden Mindestinhalt sowie folgende Nachweise zu enthalten:

1.

Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz oder Firmenname und Firmensitz der Antragstellerin oder des Antragstellers;

2.

bei juristischen Personen oder Personengesellschaften Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz der zur Vertretung der juristischen Person nach außen befugten natürlichen Person oder Personen;

3.

Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bestellten verantwortlichen Person oder Personen;

4.

eine schriftliche Erklärung der Zustimmung der bestellten verantwortlichen Person oder Personen zu ihrer Bestellung;

5.

Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäßdes § 5 Abs. 1 lit§ 4 Abs. 1 lit. a bis c, bg und f bis h sowie gegebenenfalls gemäßdes § 5 Abs. 2 § 4 Abs. 2 und 3sämtliche Nachweise die für die Beurteilung der Eignung der Betriebsstätte gemäß § 5 Abs. 1 erforderlich sind;

6.

Standortadressen der Betriebsstätten samt Lageplan;

7.

den Inhalt der angestrebten Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer;

8.

Nachweise über die Zuverlässigkeit gemäß § 11;

9.

einen Nachweis über die Bonität gemäß § 12;

10.

ein Wettreglement gemäß § 15;

11.

im Falle, dass eine Bewilligung für die Vermittlung von Wetten, Wettkundinnenals Vermittlerin oder Wettkunden an DritteVermittler beantragt wird, die Angabe von Namen und Anschrift desder Person, an die Wettkundinnen und Wettkunden vermittelt werden sollen, sowie einen Nachweis über die Bewilligung dieser Person zur Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer in der Dritten sowie die diesbezüglichen gültigen VerträgeBetriebsstätte nach diesem Gesetz.

(2) Im Falle der Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer zusätzlich oder ausschließlich über mindestens ein Wettterminal sind dem Antrag auf Bewilligung weiters die zur Beurteilung der Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 3 2 erforderlichen Unterlagen anzuschließen. Insbesondere ist ein technisches Gutachten einer oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen des Fachgebietes 60.87 (Fachgebiet Verkaufsautomaten und Spielautomaten) oder einer in einem Mitgliedsstaat des EWR akkreditierten Prüfstelle für Wettterminals darüber vorzulegen, ob die konkret zur Verwendung vorgesehenen Wettterminals die Eigenschaften gemäß § 13 Abs. 2 bis 5und 3 erfüllen. Die Typenbezeichnung und die Seriennummer des jeweiligen Wettterminals sind anzugeben.

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