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(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32, außer Kraft.
(3) § 2 Abs. 7 sowie die Anlage in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 28/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32, außer Kraft.
(3) § 2 Abs. 7 sowie die Anlage in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 28/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.