Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Entbindungspauschale (§ 51 AbsPK 2017 seit 31.12.2017 weggefallen. 3 Oö. KAG 1997) beträgt in den geburtshilflichen Abteilungen der im Abs. 1 genannten Krankenanstalten 6.448,00 Euro.
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(2) Die Entbindungspauschale (§ 51 AbsPK 2017 seit 31.12.2017 weggefallen. 3 Oö. KAG 1997) beträgt in den geburtshilflichen Abteilungen der im Abs. 1 genannten Krankenanstalten 6.448,00 Euro.