§ 4 Oö. IAG (weggefallen)

Oö. Invasive Arten-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2018 bis 31.12.9999
(1) Die Landesregierung kann durch Verordnung für invasive gebietsfremde Arten, die in einer nationalen Liste im Sinn des Art§ 4 . 12 AbsIAG seit 27.12.2018 weggefallen. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 angeführt sind, Beschränkungen im Sinn von Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sowie Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 festlegen.

(2) § 3 Abs. 5 gilt sinngemäß.

Stand vor dem 27.12.2018

In Kraft vom 01.02.2017 bis 27.12.2018
(1) Die Landesregierung kann durch Verordnung für invasive gebietsfremde Arten, die in einer nationalen Liste im Sinn des Art§ 4 . 12 AbsIAG seit 27.12.2018 weggefallen. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 angeführt sind, Beschränkungen im Sinn von Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sowie Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 festlegen.

(2) § 3 Abs. 5 gilt sinngemäß.

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