Art. 2 W-FAK (weggefallen)

Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1Art. Jänner 2017 in Kraft2 W-FAK seit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 42/2015 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
(1) Diese Verordnung tritt mit 1Art. Jänner 2017 in Kraft2 W-FAK seit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 42/2015 außer Kraft.

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