Burgenländische Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft (Bgld. VOPST-LF) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2024 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Juli 2011 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Burgenländische Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft - (Bgld. VOPST-LF)
StF: LGBl. Nr. 51/2011 [CELEX Nr Fundstelle seit 01.06.2024 weggefallen. 32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 94g Abs. 1 und 2 Z 4, 6 und 7 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2010, wird verordnet:

Stand vor dem 01.06.2024

In Kraft vom 13.07.2011 bis 01.06.2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Juli 2011 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Burgenländische Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft - (Bgld. VOPST-LF)
StF: LGBl. Nr. 51/2011 [CELEX Nr Fundstelle seit 01.06.2024 weggefallen. 32006L0025]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 94g Abs. 1 und 2 Z 4, 6 und 7 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2010, wird verordnet:

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