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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Wenn die Bewertung gemäß § 4 § 3 ergibt, dass die Exposition der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen der Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung nach AbsBgld. 1 überschreitet, sind die §§ 6, 7 AbsVOPST-LF seit 01.06.2024 weggefallen. 3, §§ 8 und 9 Abs. 1 bis 3 anzuwenden.
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(2) Wenn die Bewertung gemäß § 4 § 3 ergibt, dass die Exposition der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen der Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung nach AbsBgld. 1 überschreitet, sind die §§ 6, 7 AbsVOPST-LF seit 01.06.2024 weggefallen. 3, §§ 8 und 9 Abs. 1 bis 3 anzuwenden.