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(2) Der Tiroler Bodenfonds besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.
(3) Die Tätigkeit des Tiroler Bodenfonds ist nicht auf Gewinn gerichtet. Der Tiroler Bodenfonds hat jedoch nach Möglichkeit kostendeckend zu arbeiten.
(4) Im Rahmen des Fondszweckes nach Abs. 1 obliegen dem Tiroler Bodenfonds:
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(5) Zu den Aufgaben des Fonds nach Abs. 4 lit. a gehören insbesondere:
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(6) Auf die Gewährung von Fondsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.
(7) Die Mittel des Tiroler Bodenfonds werden aufgebracht durch:
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(8) Der Tiroler Bodenfonds hat seine Mittel möglichst zinsbringend anzulegen.
(2) Der Tiroler Bodenfonds besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.
(3) Die Tätigkeit des Tiroler Bodenfonds ist nicht auf Gewinn gerichtet. Der Tiroler Bodenfonds hat jedoch nach Möglichkeit kostendeckend zu arbeiten.
(4) Im Rahmen des Fondszweckes nach Abs. 1 obliegen dem Tiroler Bodenfonds:
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(5) Zu den Aufgaben des Fonds nach Abs. 4 lit. a gehören insbesondere:
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(6) Auf die Gewährung von Fondsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.
(7) Die Mittel des Tiroler Bodenfonds werden aufgebracht durch:
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(8) Der Tiroler Bodenfonds hat seine Mittel möglichst zinsbringend anzulegen.