Inhalt und Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise (T-IFG 1996 BN) Fundstelle (weggefallen)

Inhalt und Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 18. Oktober 2016 über den Inhalt und die Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden NachweiseStF: LGBl. Nr. 113/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 25a Abs. 6 und 32 Abs. 4 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes (T-IFG 1996, LGBl BN) Fundstelle seit 31.08.2022 weggefallen. Nr. 61, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 95/2016, wird verordnet:

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 29.10.2016 bis 31.08.2022
Verordnung der Landesregierung vom 18. Oktober 2016 über den Inhalt und die Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden NachweiseStF: LGBl. Nr. 113/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 25a Abs. 6 und 32 Abs. 4 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes (T-IFG 1996, LGBl BN) Fundstelle seit 31.08.2022 weggefallen. Nr. 61, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 95/2016, wird verordnet:

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