Anl. 3 W-TZG (weggefallen)

Wiener Tierzuchtgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.11.2022 bis 31.12.9999

Tiere

Grundsätze für die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertschätzung

Anforderung an männliche Tiere, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden

1

2

3

Rinder

Anforderungen nach dem Anhang I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. Nr. L 169, S. 56).

Anforderungen nach Kapitel III Nr. 2 des Anhangs I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. Nr. L 169, S. 56).

Schweine

a) reinrassig

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. Nr. L 247, S. 43).

b) hybrid

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. Nr. L 247, S. 43).

Schafe und Ziegen

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/256/EWG vom 10. Mai 1990 über die Methoden der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung reinrassiger Zuchtschafe und

-ziegen (ABl. Nr. L 145, S. 35).

Anl. 3 W-TZG seit 04.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 04.11.2022

In Kraft vom 06.02.2010 bis 04.11.2022

Tiere

Grundsätze für die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertschätzung

Anforderung an männliche Tiere, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden

1

2

3

Rinder

Anforderungen nach dem Anhang I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. Nr. L 169, S. 56).

Anforderungen nach Kapitel III Nr. 2 des Anhangs I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl. Nr. L 169, S. 56).

Schweine

a) reinrassig

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. Nr. L 247, S. 43).

b) hybrid

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl. Nr. L 247, S. 43).

Schafe und Ziegen

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/256/EWG vom 10. Mai 1990 über die Methoden der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung reinrassiger Zuchtschafe und

-ziegen (ABl. Nr. L 145, S. 35).

Anl. 3 W-TZG seit 04.11.2022 weggefallen.

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