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Verordnung der Wiener Landesregierung über die Freiwilligen Feuerwehren und die Betriebsfeuerwehren im Lande Wien (Wiener Feuerwehr-Verordnung)
StF.: 26/1957
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 des Gesetzes vom 17. Mai 1957, LGBl. für Wien Nr. 16, über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz) wird verordnet:
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Freiwilligen Feuerwehren und die Betriebsfeuerwehren im Lande Wien (Wiener Feuerwehr-Verordnung)
StF.: 26/1957
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 des Gesetzes vom 17. Mai 1957, LGBl. für Wien Nr. 16, über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz) wird verordnet: