§ 17 W-FV Strafbestimmungen.

Wiener Feuerwehr-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.1957 bis 31.12.9999

Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 16 des Wiener Feuerwehrgesetzes geahndet.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.1957 bis 31.12.9999

Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 16 des Wiener Feuerwehrgesetzes geahndet.

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