Rinderauftrieb auf der Wiener Messe stattfindenden Tierschauen bzw. Absatzveranstlatungen (W-RMTA) Fundstelle (weggefallen)

Rinderauftrieb auf der Wiener Messe stattfindenden Tierschauen bzw. Absatzveranstlatungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes betreffend den Auftrieb von RindernRinderauftrieb auf die im Rahmen der Wiener Messe stattfindenden Tierschauen bzw. Absatzveranstaltungen

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1957, BGBl. Nr. 147, zur Bekämpfung der BrucelloseAbsatzveranstlatungen (Abortus BangW-RMTA) der Haustiere (Bangseuchen-Gesetz), in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18Fundstelle seit 31.12.2013 weggefallen. Mai 1960, BGBl. Nr. 115, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.08.1967 bis 31.12.2013
Verordnung des Landeshauptmannes betreffend den Auftrieb von RindernRinderauftrieb auf die im Rahmen der Wiener Messe stattfindenden Tierschauen bzw. Absatzveranstaltungen

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1957, BGBl. Nr. 147, zur Bekämpfung der BrucelloseAbsatzveranstlatungen (Abortus BangW-RMTA) der Haustiere (Bangseuchen-Gesetz), in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18Fundstelle seit 31.12.2013 weggefallen. Mai 1960, BGBl. Nr. 115, wird verordnet:

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