§ 3 W-RMTA (weggefallen)

Rinderauftrieb auf der Wiener Messe stattfindenden Tierschauen bzw. Absatzveranstlatungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Übertretungen dieser Verordnung werden nach den Bestimmungen des § 22 des Bangseuchen-Gesetzes bestraft§ 3 W-RMTA seit 31.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.08.1967 bis 31.12.2013
Übertretungen dieser Verordnung werden nach den Bestimmungen des § 22 des Bangseuchen-Gesetzes bestraft§ 3 W-RMTA seit 31.12.2013 weggefallen.

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