§ 2 W-BSP (weggefallen)

Bildung der Schulsprengel der Wiener öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für die Sonderschulen für körperbehinderte Kinder werden folgende Schulsprengel festgesetzt:

1.

Volksschule für körperbehinderte Kinder, Pezzlgasse 29, 1170 Wien und Volksschule für körperbehinderte Kinder, Währinger Straße 173-181, 1180 Wien: das Gebiet von Wien mit Ausnahme des 23. Bezirkes.

2.

Volksschule für körperbehinderte Kinder, Kanitzgasse 8, 1230 Wien-Mauer: das Gebiet des 23. Bezirkes. Diese Schule ist auch Sprengelschule für alle jene Schüler, die in das der Schule angeschlossene Schülerheim aufgenommen werden.

3.

Hauptschule für körperbehinderte Kinder, Währinger Straße 173-181, 1180 Wien: das Gebiet von Wien.

§ 2 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 17.03.1977 bis 31.12.2018
Für die Sonderschulen für körperbehinderte Kinder werden folgende Schulsprengel festgesetzt:

1.

Volksschule für körperbehinderte Kinder, Pezzlgasse 29, 1170 Wien und Volksschule für körperbehinderte Kinder, Währinger Straße 173-181, 1180 Wien: das Gebiet von Wien mit Ausnahme des 23. Bezirkes.

2.

Volksschule für körperbehinderte Kinder, Kanitzgasse 8, 1230 Wien-Mauer: das Gebiet des 23. Bezirkes. Diese Schule ist auch Sprengelschule für alle jene Schüler, die in das der Schule angeschlossene Schülerheim aufgenommen werden.

3.

Hauptschule für körperbehinderte Kinder, Währinger Straße 173-181, 1180 Wien: das Gebiet von Wien.

§ 2 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

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