§ 4 W-BSP (weggefallen)

Bildung der Schulsprengel der Wiener öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für die Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder werden folgende Schulsprengel festgesetzt:

1.

Schwarzingergasse 4, 1020 Wien: das Gebiet des 2., des 9., des 18., des 19., des 20., des 21. und des 22. Bezirkes.

2.

Paulusgasse 9-11, 1030 Wien: das Gebiet des 1., des 3., des 4., des 5., des 10. und des 11. Bezirkes.

3.

Kienmayergasse 41, 1140 Wien: das Gebiet des 6., des 7., des 8., des 12., des 13., des 14., des 15., des 16., des 17. und des 23. Bezirkes.

§ 4 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 17.03.1977 bis 31.12.2018
Für die Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder werden folgende Schulsprengel festgesetzt:

1.

Schwarzingergasse 4, 1020 Wien: das Gebiet des 2., des 9., des 18., des 19., des 20., des 21. und des 22. Bezirkes.

2.

Paulusgasse 9-11, 1030 Wien: das Gebiet des 1., des 3., des 4., des 5., des 10. und des 11. Bezirkes.

3.

Kienmayergasse 41, 1140 Wien: das Gebiet des 6., des 7., des 8., des 12., des 13., des 14., des 15., des 16., des 17. und des 23. Bezirkes.

§ 4 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten