§ 1 W-BSB (weggefallen)

Bildung der Schulprengel der Wiener öffentlichen Berufsschulen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Als Schulsprengel der in der Anlage angeführten Berufsschulen wird für die dort angeführten Lehrberufe das gesamte Gebiet des Landes Wien festgesetzt§ 1 W-BSB seit 31.12.2018 weggefallen. ./.

(2) Ist für mehrere Schulen derselben Art ein gemeinsamer Schulsprengel festgesetzt, so hat die Gemeinde Wien nach Anhörung des Stadtschulrates für Wien die dem Schulsprengel angehörenden Schulpflichtigen auf diese Schulen aufzuteilen. Bei der Aufteilung ist auf den Schulweg der Schüler, auf die Ausnützung des Schulraumes und auf die schulorganisatorischen Erfordernisse Bedacht zu nehmen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 12.05.1977 bis 31.12.2018
(1) Als Schulsprengel der in der Anlage angeführten Berufsschulen wird für die dort angeführten Lehrberufe das gesamte Gebiet des Landes Wien festgesetzt§ 1 W-BSB seit 31.12.2018 weggefallen. ./.

(2) Ist für mehrere Schulen derselben Art ein gemeinsamer Schulsprengel festgesetzt, so hat die Gemeinde Wien nach Anhörung des Stadtschulrates für Wien die dem Schulsprengel angehörenden Schulpflichtigen auf diese Schulen aufzuteilen. Bei der Aufteilung ist auf den Schulweg der Schüler, auf die Ausnützung des Schulraumes und auf die schulorganisatorischen Erfordernisse Bedacht zu nehmen.

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