§ 1 GefKat-V 2011 (weggefallen)

Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.11.2017 bis 31.12.9999
Die unter den Geltungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) des Landes werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotential) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenkategorien I bis III zugeordnet§ 1 GefKat-V 2011 seit 28.11.2017 weggefallen.

Stand vor dem 28.11.2017

In Kraft vom 11.02.2012 bis 28.11.2017
Die unter den Geltungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) des Landes werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotential) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenkategorien I bis III zugeordnet§ 1 GefKat-V 2011 seit 28.11.2017 weggefallen.

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