§ 3 GefKat-V 2011 (weggefallen)

Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.11.2017 bis 31.12.9999
Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem mittleren Gefährdungspotential werden der Gefahrenkategorie II zugeordnet:

1.

im Amt der Burgenländischen Landesregierung die Forstgärten Weiden am See und Dörfl des Hauptreferates Forsttechnik der Abteilung 4b, der Bereich der Luftgüteüberwachung im Referat Umweltschutz der Abteilung 5 sowie die Tätigkeit der Gärtner im Referat Gebäude- und Liegenschaften und die Kfz-Prüftätigkeit im Referat Kraftfahrwesen der Abteilung 8;

2.

die Landesberufsschulen in Eisenstadt und Pinkafeld und die Landesfachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob;

3.

die Landwirtschaftlichen Fachschulen in Neusiedl am See, Eisenstadt und Güssing.

§ 3 GefKat-V 2011 seit 28.11.2017 weggefallen.

Stand vor dem 28.11.2017

In Kraft vom 11.02.2012 bis 28.11.2017
Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem mittleren Gefährdungspotential werden der Gefahrenkategorie II zugeordnet:

1.

im Amt der Burgenländischen Landesregierung die Forstgärten Weiden am See und Dörfl des Hauptreferates Forsttechnik der Abteilung 4b, der Bereich der Luftgüteüberwachung im Referat Umweltschutz der Abteilung 5 sowie die Tätigkeit der Gärtner im Referat Gebäude- und Liegenschaften und die Kfz-Prüftätigkeit im Referat Kraftfahrwesen der Abteilung 8;

2.

die Landesberufsschulen in Eisenstadt und Pinkafeld und die Landesfachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob;

3.

die Landwirtschaftlichen Fachschulen in Neusiedl am See, Eisenstadt und Güssing.

§ 3 GefKat-V 2011 seit 28.11.2017 weggefallen.

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