§ 10 Oö. USchG

Oö. Umweltschutzgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Zur Förderung der Forschung und Forschungsverwertung auf den Gebieten Umweltschutz, Umweltgestaltung, Alternativenergie und auch des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Förderung der Bewusstseinsbildung der Jugendlichen und Erwachsenen auf diesen Gebieten sowie zum Aufbau einer Umweltschutzdokumentation wird die „Oö. Akademie für Umwelt und Natur“ eingerichtet. Die Oö. Akademie für Umwelt und Natur hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und dient der Erbringung von Beiträgen zur Lösung von Umweltproblemen und der Förderung und organisatorischen Koordination wissenschaftlicher Initiativen und Aktivitäten von Einzelpersonen und von Institutionen. Sie übt ihre Tätigkeit auf Grund eines Statutes aus, das von der Landesregierung zu erlassen ist. Darin sind der Sitz sowie die Organisation im Einzelnen zu regeln.

Entfallen (Anm.: LGBl. Nr. 1/2000LGBl.Nr. 81/2013)

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 11.01.2000 bis 31.12.2013

Zur Förderung der Forschung und Forschungsverwertung auf den Gebieten Umweltschutz, Umweltgestaltung, Alternativenergie und auch des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Förderung der Bewusstseinsbildung der Jugendlichen und Erwachsenen auf diesen Gebieten sowie zum Aufbau einer Umweltschutzdokumentation wird die „Oö. Akademie für Umwelt und Natur“ eingerichtet. Die Oö. Akademie für Umwelt und Natur hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und dient der Erbringung von Beiträgen zur Lösung von Umweltproblemen und der Förderung und organisatorischen Koordination wissenschaftlicher Initiativen und Aktivitäten von Einzelpersonen und von Institutionen. Sie übt ihre Tätigkeit auf Grund eines Statutes aus, das von der Landesregierung zu erlassen ist. Darin sind der Sitz sowie die Organisation im Einzelnen zu regeln.

Entfallen (Anm.: LGBl. Nr. 1/2000LGBl.Nr. 81/2013)

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