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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die einen Arbeitstoff verwenden, der im Anhang I/2018 (Spalte 12) der GKV 2018 mit dem Hinweis „S“ versehen ist, sind darüber zu informieren, dass der Arbeitsstoff in weit überdurchschnittlichem Maß Überempfindlichkeitsreaktionen allergischer Art auslöst GLF seit 03.09.2020 weggefallen.
(3) Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die einen Arbeitstoff verwenden, der im Anhang I/2018 (Spalte 12) der GKV 2018 mit dem Hinweis „H“ versehen ist, sind darüber zu informieren, dass hinsichtlich des Arbeitsstoffes eine besondere Gefahr der Aufnahme durch die Haut besteht.
(2) Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die einen Arbeitstoff verwenden, der im Anhang I/2018 (Spalte 12) der GKV 2018 mit dem Hinweis „S“ versehen ist, sind darüber zu informieren, dass der Arbeitsstoff in weit überdurchschnittlichem Maß Überempfindlichkeitsreaktionen allergischer Art auslöst GLF seit 03.09.2020 weggefallen.
(3) Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die einen Arbeitstoff verwenden, der im Anhang I/2018 (Spalte 12) der GKV 2018 mit dem Hinweis „H“ versehen ist, sind darüber zu informieren, dass hinsichtlich des Arbeitsstoffes eine besondere Gefahr der Aufnahme durch die Haut besteht.