§ 20 Bgld. GLF (weggefallen)

Bgld. Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.09.2020 bis 31.12.9999
Dieser Abschnitt gilt für Arbeiten, bei denen Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können§ 20 Bgld. GLF seit 03.09.2020 weggefallen.

Stand vor dem 03.09.2020

In Kraft vom 22.03.2007 bis 03.09.2020
Dieser Abschnitt gilt für Arbeiten, bei denen Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können§ 20 Bgld. GLF seit 03.09.2020 weggefallen.

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