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(2) Der Titel der Verordnung, die Änderungen im Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, 3 (Einleitungssatz) und Abs. 3 Z 1, § 6 Abs. 6, § 8 Abs. 2 und 3, die Überschrift zu § 9, § 9 Abs. 1, 4 bis 11, die Überschrift zum 2. Abschnitt und zu § 10, § 10 Abs. 1, §§ 10a, 13 Abs. 2, §§ 14, 15, 15a, 16, 17 Abs. 2, § 27 Abs. 5, § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 2, 4 und 5, §§ 31, 32 Z 11, §§ 33, 35 und 36 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 53/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 18, 19 und 33 Abs. 1, 2 und 4 außer Kraft.
(3) § 5 Abs. 1, §§ 32 und 35 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Änderung im Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 2 und 3, die Überschrift zu § 9, § 9 Abs. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10, § 10 Abs. 1, § 10a Abs. 1, §§ 32 und 35 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Der Titel der Verordnung, die Änderungen im Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, 3 (Einleitungssatz) und Abs. 3 Z 1, § 6 Abs. 6, § 8 Abs. 2 und 3, die Überschrift zu § 9, § 9 Abs. 1, 4 bis 11, die Überschrift zum 2. Abschnitt und zu § 10, § 10 Abs. 1, §§ 10a, 13 Abs. 2, §§ 14, 15, 15a, 16, 17 Abs. 2, § 27 Abs. 5, § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 2, 4 und 5, §§ 31, 32 Z 11, §§ 33, 35 und 36 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 53/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 18, 19 und 33 Abs. 1, 2 und 4 außer Kraft.
(3) § 5 Abs. 1, §§ 32 und 35 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Änderung im Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 2 und 3, die Überschrift zu § 9, § 9 Abs. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10, § 10 Abs. 1, § 10a Abs. 1, §§ 32 und 35 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.