Burgenländisches Gesundheitswesengesetz 2013 (Bgld. GwG 2013) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländisches Gesundheitswesengesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Gesetz vom 17. Oktober 2013 über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens im Burgenland (Burgenländisches Gesundheitswesengesetz 2013 - (Bgld. GwG 2013)
StF: LGBl. Nr. 73/2013 (XX Fundstelle seit 31.12.2016 weggefallen. Gp. RV 780 AB 802)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Krankenanstaltenfinanzierung und weitere Aufgaben
nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Burgenländischer Gesundheitsfonds

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Aufgaben des Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 4

Abgabenbefreiung

2. Abschnitt
Finanzielle Bestimmungen

§ 5

Mittel des Burgenländischen Gesundheitsfonds

3. Abschnitt
Organisation

§ 6

Organe des Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 7

Geschäftsstelle

§ 8

Vertretung des Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 9

Zusammensetzung der Gesundheitsplattform

§ 10

Geschäftsordnung der Gesundheitsplattform

§ 11

Aufgaben der Gesundheitsplattform

§ 12

Ausschuss der Gesundheitsplattform

§ 13

Zusammensetzung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 14

Geschäftsordnung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 15

Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 16

Zusammensetzung des Intramuralen Rates

§ 17

Geschäftsordnung des Intramuralen Rates

§ 18

Aufgaben des Intramuralen Rates

4. Abschnitt
Informationspflicht, Aufsicht

§ 19

Informationspflicht gegenüber der Bundesgesundheitsagentur

§ 20

Informationspflicht gegenüber der Landesregierung, Aufsicht über den Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 21

Informationspflicht gegenüber der Sozialversicherung

2. Hauptstück
Entschädigung nach Schäden im Zusammenhang
mit medizinischer Behandlung

§ 22

Zusammensetzung und Aufgaben des Intramuralen Rates in Angelegenheiten der Entschädigung nach Schäden im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung

3. Hauptstück
Sanktionsmechanismus

§ 23

Allgemeines

§ 24

Regelungen bei Nicht-Erreichung von festgelegten Zielen

§ 25

Regelungen bei Verstößen gegen den Landes-Zielsteuerungsvertrag

§ 26

Regelungen bei Nicht-Zustandekommen des Landes-Zielsteuerungsvertrages

§ 27

Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder dem Landes-Zielsteuerungsvertrag im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit

4. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 28

Verweisungen auf Bundes- und Landesgesetze

§ 29

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2016
Gesetz vom 17. Oktober 2013 über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens im Burgenland (Burgenländisches Gesundheitswesengesetz 2013 - (Bgld. GwG 2013)
StF: LGBl. Nr. 73/2013 (XX Fundstelle seit 31.12.2016 weggefallen. Gp. RV 780 AB 802)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Krankenanstaltenfinanzierung und weitere Aufgaben
nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Burgenländischer Gesundheitsfonds

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Aufgaben des Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 4

Abgabenbefreiung

2. Abschnitt
Finanzielle Bestimmungen

§ 5

Mittel des Burgenländischen Gesundheitsfonds

3. Abschnitt
Organisation

§ 6

Organe des Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 7

Geschäftsstelle

§ 8

Vertretung des Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 9

Zusammensetzung der Gesundheitsplattform

§ 10

Geschäftsordnung der Gesundheitsplattform

§ 11

Aufgaben der Gesundheitsplattform

§ 12

Ausschuss der Gesundheitsplattform

§ 13

Zusammensetzung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 14

Geschäftsordnung der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 15

Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission

§ 16

Zusammensetzung des Intramuralen Rates

§ 17

Geschäftsordnung des Intramuralen Rates

§ 18

Aufgaben des Intramuralen Rates

4. Abschnitt
Informationspflicht, Aufsicht

§ 19

Informationspflicht gegenüber der Bundesgesundheitsagentur

§ 20

Informationspflicht gegenüber der Landesregierung, Aufsicht über den Burgenländischen Gesundheitsfonds

§ 21

Informationspflicht gegenüber der Sozialversicherung

2. Hauptstück
Entschädigung nach Schäden im Zusammenhang
mit medizinischer Behandlung

§ 22

Zusammensetzung und Aufgaben des Intramuralen Rates in Angelegenheiten der Entschädigung nach Schäden im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung

3. Hauptstück
Sanktionsmechanismus

§ 23

Allgemeines

§ 24

Regelungen bei Nicht-Erreichung von festgelegten Zielen

§ 25

Regelungen bei Verstößen gegen den Landes-Zielsteuerungsvertrag

§ 26

Regelungen bei Nicht-Zustandekommen des Landes-Zielsteuerungsvertrages

§ 27

Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder dem Landes-Zielsteuerungsvertrag im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit

4. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 28

Verweisungen auf Bundes- und Landesgesetze

§ 29

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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