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Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Sinn dieses Landesgesetzes sind Betriebe gemäß § 5 § 4 Landarbeitsgesetz 2021, BGBl. I Nr. 78/2021, in der OöFassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2021. Landarbeitsordnung 1989. (Anm: LGBl. NrLGBl.Nr. 136/2007, 89/2022)
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Sinn dieses Landesgesetzes sind Betriebe gemäß § 5 § 4 Landarbeitsgesetz 2021, BGBl. I Nr. 78/2021, in der OöFassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2021. Landarbeitsordnung 1989. (Anm: LGBl. NrLGBl.Nr. 136/2007, 89/2022)