§ 27 Bgld. GwG 2013 (weggefallen)

Burgenländisches Gesundheitswesengesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Für Streitigkeiten aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder dem Landes-Zielsteuerungsvertrag kann die beim Bundesministerium für Gesundheit im Zusammenhang mit der Zielsteuerung-Gesundheit eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden§ 27 Bgld. Derartige Entscheidungen sind vom Land anzuerkennenGwG 2013 seit 31.12.2016 weggefallen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2016
Für Streitigkeiten aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder dem Landes-Zielsteuerungsvertrag kann die beim Bundesministerium für Gesundheit im Zusammenhang mit der Zielsteuerung-Gesundheit eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden§ 27 Bgld. Derartige Entscheidungen sind vom Land anzuerkennenGwG 2013 seit 31.12.2016 weggefallen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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