§ 5 Bgld. PaFöG 2012 (weggefallen)

Burgenländisches Parteien-Förderungsgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.07.2024 bis 31.12.9999
Der sich aus § 2 Abs. 1 § 5 und 2 ergebende Betrag vermindert oder erhöht sich in den folgenden Jahren in jenem Ausmaß, in dem sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index ändertBgld. Als Bezugsgröße für die Verminderung oder Erhöhung dient dabei der JahresdurchschnittswertPaFöG 2012 seit 03.07.2024 weggefallen.

Stand vor dem 03.07.2024

In Kraft vom 01.01.2013 bis 03.07.2024
Der sich aus § 2 Abs. 1 § 5 und 2 ergebende Betrag vermindert oder erhöht sich in den folgenden Jahren in jenem Ausmaß, in dem sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index ändertBgld. Als Bezugsgröße für die Verminderung oder Erhöhung dient dabei der JahresdurchschnittswertPaFöG 2012 seit 03.07.2024 weggefallen.

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