Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Von diesem Gesetz sind nicht die im Forstgesetz 1975 vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen betroffen§ 1 Bgld. Abweichend davon gelten die Verpflichtungen nach diesem Gesetz auch für Grundflächen, auf die die Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 Anwendung finden, wenn diese Grundflächen unmittelbar an landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundflächen angrenzen und eine Anwendung dieses Gesetzes im Interesse des Pflanzenschutzes geboten istPSG 2003 seit 14.12.2019 weggefallen.
(3) Der Schutz von Pflanzen vor Schädigungen durch jagdbare Tiere wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
(2) Von diesem Gesetz sind nicht die im Forstgesetz 1975 vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen betroffen§ 1 Bgld. Abweichend davon gelten die Verpflichtungen nach diesem Gesetz auch für Grundflächen, auf die die Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 Anwendung finden, wenn diese Grundflächen unmittelbar an landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundflächen angrenzen und eine Anwendung dieses Gesetzes im Interesse des Pflanzenschutzes geboten istPSG 2003 seit 14.12.2019 weggefallen.
(3) Der Schutz von Pflanzen vor Schädigungen durch jagdbare Tiere wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.