§ 14 Bgld. PSG 2003 (weggefallen)

Bgld. Pflanzenschutzgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2019 bis 31.12.9999
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

1.

Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 102/2015;

2.

Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 2/2016;

3.

Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 163/2015.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 14 Bgld. PSG 2003 seit 14.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 14.12.2019

In Kraft vom 22.06.2016 bis 14.12.2019
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

1.

Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 102/2015;

2.

Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 2/2016;

3.

Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 163/2015.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 14 Bgld. PSG 2003 seit 14.12.2019 weggefallen.

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