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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) § 6 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 10 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 6 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 10 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.