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Legende:
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Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 52 Abs. 2 und 4 des (Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, in Verbindung mit ArtVGLXG) Fundstelle seit 28.09.2017 weggefallen. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2016, sowie gemäß § 1 der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 24/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 108/2009, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 52 Abs. 2 und 4 des (Oö. Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 122/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2015, in Verbindung mit ArtVGLXG) Fundstelle seit 28.09.2017 weggefallen. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2016, sowie gemäß § 1 der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 24/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 108/2009, wird verordnet: