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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In den Fällen der Befundung oder Begutachtung gemäß § 33 Abs. 3 lit. b sind die LKF-Gebühren von den Sozialversicherungsträgern in voller Höhe zu entrichten.
In den Fällen der Befundung oder Begutachtung gemäß § 33 Abs. 3 lit. b sind die LKF-Gebühren von den Sozialversicherungsträgern in voller Höhe zu entrichten.