Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
von anderen Rechtsvorschriften
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die gemäß § 41 Abs. 1 des O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982 in Gesetzesrang stehenden Verordnungen der o.ö. Landesregierung, mit denen Naturschutzgebiete festgestellt werden, treten mit dem Tag des Inkrafttretens einer NationalparkerklärungEntfallen (Anm: § 3 Abs. 1LGBl. Nr. 129/2001) soweit außer Kraft, als das in einer solchen Verordnung umschriebene Gebiet zum Nationalpark erklärt wird.
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
von anderen Rechtsvorschriften
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die gemäß § 41 Abs. 1 des O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982 in Gesetzesrang stehenden Verordnungen der o.ö. Landesregierung, mit denen Naturschutzgebiete festgestellt werden, treten mit dem Tag des Inkrafttretens einer NationalparkerklärungEntfallen (Anm: § 3 Abs. 1LGBl. Nr. 129/2001) soweit außer Kraft, als das in einer solchen Verordnung umschriebene Gebiet zum Nationalpark erklärt wird.