Oö. Landarbeiterkammerwahlordnung 1997 (Oö. LAKW 1997) Fundstelle

Oö. Landarbeiterkammerwahlordnung 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.04.1997 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 10. März 1997 betreffend die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich (Oö. Landarbeiterkammerwahlordnung 1997)

StF: LGBl.Nr. 37/1997

Änderung

LGBl.Nr. 21/2009

LGBl.Nr. 113/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 Abs. 4 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.04.1997 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 10. März 1997 betreffend die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich (Oö. Landarbeiterkammerwahlordnung 1997)

StF: LGBl.Nr. 37/1997

Änderung

LGBl.Nr. 21/2009

LGBl.Nr. 113/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 Abs. 4 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, wird verordnet:

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