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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 10. März 1997 betreffend die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich (Oö. Landarbeiterkammerwahlordnung 1997)
StF: LGBl.Nr. 37/1997
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 4 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, wird verordnet:
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 10. März 1997 betreffend die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich (Oö. Landarbeiterkammerwahlordnung 1997)
StF: LGBl.Nr. 37/1997
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 4 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, wird verordnet: