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Ausbringung durch den Betreiber derAbwasserreinigungs(Kompostierungs)anlage
Überlassen Nutzungsberechtigte Böden dem Betreiber der Abwasserreinigungs(Kompostierungs)anlageAbwasserreinigungsanlage zur regelmäßigen Ausbringung von Klärschlamm, Müll- oder Klärschlammkompost, so gehen im Umfang der getroffenen Vereinbarung die mit der Ausbringung verbundenen Pflichten auf diesen über.
(Anm: LGBl. Nr. 100/2005)
Ausbringung durch den Betreiber derAbwasserreinigungs(Kompostierungs)anlage
Überlassen Nutzungsberechtigte Böden dem Betreiber der Abwasserreinigungs(Kompostierungs)anlageAbwasserreinigungsanlage zur regelmäßigen Ausbringung von Klärschlamm, Müll- oder Klärschlammkompost, so gehen im Umfang der getroffenen Vereinbarung die mit der Ausbringung verbundenen Pflichten auf diesen über.
(Anm: LGBl. Nr. 100/2005)